Cookie-Hinweis in WordPress einbinden

Die Implementierung eines Cookie-Hinweises auf einer Webseite

Spätestens seit dem jüngsten EUGH-Urteil ist es klar: Webseitenbesitzer, die einen Cookie-Hinweis auf Ihre Homepage implementiert haben, müssen die Einwilligung für deren Verwendung explizit von Ihren Besuchern einholen. Nur so wird den Vorschriften der GDPR zum Datenschutz im Internet Rechnung getragen. Schon seit ein paar Jahren verlangt Google bei der Verwendung seiner Produkte, dass auf der Homepage ein Cookie-Hinweis installiert wird. Das Unternehmen wollte mit diesem Vorgehen gewährleisten, dass die schon länger bestehende EU-Cookie-Richtlinie beachtet wird und die Privatsphäre eines Nutzers gewahrt bleibt.

Das aktuelle EUGH-Urteil

Das aktuelle EUGH-Urteil hebt die aktuelle Regelung in Deutschland auf. Nach den Vorgaben im Telemediengesetz war es möglich, die Cookies mit einer Voreinstellung zu versehen. Der Nutzer wurde auf die Speicherung bestimmter Daten hingewiesen und brauchte diesen Hinweis nur noch zu bestätigen. Die Richter des EUGH sahen durch diesen Sonderweg die Bestimmung der GDPR nicht ausreichend umgesetzt. In dem Urteil verlangen die Richter, dass die Internetnutzer auf die automatische Speicherung hingewiesen werden und aktiv ein Häkchen setzen, um ihre Einwilligung zu dokumentieren.

Wie wird der Cookie-Hinweis auf der Webseite implementiert?

Für die Einbindung eines Cookie-Hinweises auf einer Webseite gibt es zwei Möglichkeiten.

Bei der ersten Möglichkeit kann der Webseitenbetreiber zwischen verschiedenen Anbietern wählen. Nachdem ein Code generiert wurde, muss der Webseitenbetreiber den Cookietext an seine Webseite anpassen und mit seiner Seite für den Datenschutz verlinken. Anschließend kann der Code kopiert werden.

Ein Beispiel für die Implementierung ohne Plugin ist https://cookieconsent.osano.com/

Die andere Möglichkeit den Hinweis für die Verwendung von Cookies auf einer Webseite anzubringen, funktioniert über einen Plugin. Die Plugins sind mit zusätzlichen Features ausgestattet, die dem Seitenbetreiber mehrere Alternativen bieten. So können der Text, die Buttons und der Link zur Datenschutzseite von ihm festgelegt werden. Ebenso kann ein Button installiert werden, durch welchen der Besucher der Webseite die Möglichkeit erhält, die Zustimmung zu der Verwendung von Cookies zu verweigern.

WordPress-Plugins zur Einbindung des Cookie-Hinweises:

Prüfung des Cookie-Hinweises

Der Einsatz des Cookie-Hinweises entspricht den gesetzlichen Vorgaben der GDPR, wenn die Cookies standardmäßig ausgeschaltet sind. Dem Besucher der Webseite muss die Möglichkeit gegeben werden, die Einsatz von Cookies zuzustimmen. Dies geschieht z.B. durch den Button »Ich stimme zu« neben dem Hinweis, dass die Webseite Cookies verwendet.

Neben der Installation des Hinweises muss der Webseitenbetreiber darauf achten, dass seine Datenschutzerklärung auf dem aktuellen Stand ist. Hier muss explizit darauf hingewiesen werden, dass auf der Webseite Cookies verwendet werden.

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